Unsere ergänzenden Unternehmensgrundsätze zur Unternehmenspolitik sind richtungsweisend und im Einzelnen nicht direkt quantifizierbar. Sie werden tendenziell von der Geschäftsführung berücksichtigt und zur Aufstellung der Ziele hinzugezogen.

Grundsatz 1: Kundenzufriedenheit

Ausdruck von Kundenzufriedenheit ist die langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ziel, auch den zukünftigen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden. Nur so ist es möglich, Produkte und Dienstleistungen mit hohem Nutzen für den Kunden zu einem angemessenen Preis anzubieten. In einer engen partnerschaftlichen Beziehung bringen wir unser Wissen und unsere Erfahrung zum beiderseitigen Vorteil ein.

Es ist unser erklärtes Ziel, durch eine frühe gemeinsame Zusammenarbeit die Kundenerwartungen in vollem Umfang zu erfüllen.

Grundsatz 2: Wettbewerbsfähigkeit

Durch Marktbeobachtung und Wettbewerbsvergleich messen wir den Stand unserer Leistungen mit dem Ziel, bei der Erfüllung der Kundenforderungen in jeder Hinsicht besser zu sein, als vergleichbare Anbieter.

Dies ist die Grundlage zur Festigung und zum weiteren Ausbau unserer Marktanteile.

Grundsatz 3: Qualitätsverantwortung

Anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen ist Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters, d.h. jeder ist für die Qualität der von ihm erbrachten Leistungen verantwortlich. Das Denken und Handeln muss auf die Anforderungen der internen und externen Kunden ausgerichtet sein.

Um das Streben nach „Null Fehlern“ und der damit verbundenen Kosteneinsparung zu erreichen, sind stetige Verbesserungen nachdrücklich zu fordern und zu fördern. Teamarbeit und Abstimmung über Abteilungsgrenzen hinaus sind notwendig zur Effizienzsteigerung des Gesamtsystems.

Grundsatz 4: Partner Lieferant

Die Qualität unserer Leistung wird in erheblichem Umfang durch unsere Lieferanten mitbestimmt. Deshalb ist es eine zwingende Voraussetzung, auch dort die partnerschaftliche Zusammenarbeit ständig zu fördern.
Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Einbindung der Lieferanten in den Qualitätsplanungsprozess, um somit einen durchgängigen Informationsfluss und eine fehlerfreie Erbringung unserer Dienstleistung sowie eine prozesssichere Belieferung zu gewährleisten.

Grundsatz 5: Mitarbeiterzufriedenheit und gesellschaftliche Verantwortung

Wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist es, das gesamte Potential unserer Mitarbeiter zu nutzen, um unsere Geschäftstätigkeit ständig zu verbessern. Die Kompetenz und Qualifikation der Mitarbeiter wird durch Personalplanung, -auswahl und -entwicklung aufrechterhalten und gefördert.

Grundsatz 6: Prozessorientiertes Vorgehen

Die hohen Unternehmensziele werden nur dann wirksam erreicht, wenn sich alle Beteiligten der Bedeutung eines prozessorientierten Vorgehens bewusst sind und ihre Tätigkeiten hiernach ausrichten.

Durch Schulung/Einweisung wird dies entsprechend vermittelt.

Grundsatz 7: Systemorientiertes Vorgehen

Das Managen der vielfältigen zusammenhängenden Prozesse unseres Unternehmens in einem System sowie die Förderung des Verstehens aller Mitarbeiter des Teams dienen dazu, die Ziele bei höchster Wirksamkeit und Effizienz zu erreichen.

Grundsatz 8: Kontinuierliche Verbesserungen

Wir wissen, dass es möglich ist, jeden Prozess kontinuierlich zu verbessern.

Dies geschieht durch neue Technik, durch verbesserte Technologien, durch bessere Organisation und nicht zuletzt durch verbessertes Wissen und die optimale Motivation der Mitarbeiter. Das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung ist das erklärte Ziel des Managements, da somit sowohl der Erfolg des Unternehmend als auch die Vorteile des Einzelnen gesichert werden.